Erweiterung des Scannings und zentraler Eingang der Steuererklärung
Im digitalen Wandel führt die Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft ab 2025 ein Vollscanning für Steuererklärungen und Beilagen ein. Der Einreichungsort für alle Steuererklärungen wird daher in Liestal sein. Aus diesem Grund nimmt die Gemeinde Reinach keine Steuererklärungen ab Steuerjahr 2024 in Papierform mehr an.
Für alle, die ihre Steuererklärung mit E-Tax BL online einreichen, ändert sich nichts – das bleibt der schnellste und einfachste Weg.
Aus der untenstehenden Tabelle können Sie die Steuersätze für natürliche Personen und diejenigen für juristische Personen entnehmen. Darunter erfasst sind des weiteren die Beiträge für den Feuerwehrpflichtersatz und die Kirchensteuer.
Steuersätze ab 1.1.2024
Vergütungszins: 0.2% bei Zahlung vor dem 30. September
Fälligkeitszins: 6.0%
Gemeindesteuer | Einkommen | Vermögen |
---|---|---|
Natürliche Personen von der Staatssteuer | 54.5% | 54.5% |
Juristische Personen von der Staatssteuer | 55% | 55% (mindestens CHF 165) |
Feuerwehrpflichtersatzabgabe von der Gemeindesteuer | Einkommen | Vermögen |
---|---|---|
4.5% | 4.5% | |
Mindestbetrag CHF 100 / Höchstbetrag CHF 2'000 |
Röm.-kath. Kirchensteuer von der Staatssteuer | Einkommen | Vermögen |
---|---|---|
7.5% | 7.5% |
Evang.-ref. Kirchensteuer | Einkommen | Vermögen |
---|---|---|
vom steuerbaren Einkommen (proportional), abzüglich CHF 75 pro Kind | 0.57% | 0.065% |
Christ-kath. Kirchensteuer | Einkommen | Vermögen |
---|---|---|
vom steuerbaren Einkommen (proportional), abzüglich CHF 60 pro Kind | 0.7% | 0.1% |
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Bestellen Sie einen oder mehrere Einzahlungsscheine für Ihre Vorausrechnung oder einen einzigen Einzahlungsschein für Ihre bereits fakturierte definitive Abrechnung. Brauchen Sie mehr als einen Einzahlungsschein für Ihre definitive Rechnung, stellen Sie bitte einen kostenpflichtigen Antrag auf Ratenzahlung.
Sie möchten wissen, wie Ihr aktueller Kontostand für die Steuerbegleichung aussieht. Bestellen Sie einfach einen Kontoauszug. Bitte geben Sie das entsprechende Steuerjahr an.
Eine Ratenzahlung für ordentliche, nicht betriebene Steuern wird für maximal 12 Monate ab definitiver Rechnung (Datum Veranlagungsverfügung) gewährt. Die Bezahlung muss in monatlichen gleich hohen Raten erfolgen. Wird das Gesuch nach Ablauf der ordentlichen Fälligkeit (30 Tage nach Zustellung der definitiven Rechnung) gestellt werden sich die maximalen Raten entsprechend verringern. Sollten wir Ihr eingereichtes Gesuch nicht bewilligen können, so werden wir Ihnen eine angepasste Ratenzahlung gemäss unseren Bedingungen zustellen. Die Gewährung einer Ratenzahlung ist kostenpflichtig und kostet einmalig CHF 40.00. Die Gebühren werden mit der Ratengenehmigung fällig.
Sie werden mit nachfolgendem Link auf die Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Baselland weitergeleitet und erhalten vertiefte weiterführende Informationen über die Steuern im Kanton Baselland. Die Gemeinde Reinach hat keinen Einfluss auf die Informationen des Kantons Baselland.
Bei Fragen zu Verlustscheinen wenden Sie sich bitte an die Creditreform AG, Tel. 061 337 90 40
Befindet sich Ihr Wohnsitz im Kanton Baselland, ist das Betreibungsamt Liestal, Tel. 061 552 46 00 zuständig. Bei ausserkantonalem Wohnsitz wenden Sie sich bitte an das entsprechende Betreibungsamt, welches auf dem Zahlungsbefehl vermerkt ist.
Gerne können Sie uns per E-Mail kontaktieren.
Die Steuerveranlagung / Steuererklärung
Die Fristerstreckung für die Steuererklärung ist beim Kanton Basel-Landschaft zu beantragen.
Der Vergütungszins beträgt 0.2% bei Zahlung bis zum 30. September
Sie werden mit nachfolgendem Link auf die Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Baselland weitergeleitet und erhalten vertiefte weiterführende Informationen über die Steuern im Kanton Baselland. Die Gemeinde Reinach hat keinen Einfluss auf die Informationen des Kantons Baselland.
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