Sozialhilfe

Ziel der Sozialhilfe ist die Sicherung der materiellen Existenz und die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit sowie die berufliche Integration.

Gesetzliche Grundlage ist das Sozialhilfegesetz. Die Sozialhilfe gelangt nur dann zur Anwendung, wenn andere Hilfsquellen ausgeschöpft sind oder versagen. Das Sozialhilferechtliche Existenzminimum setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf, den Wohnungskosten und der Krankenkassengrundversicherung.

Professionelle Abklärungen

Die Sozialberatung der Gemeinde Reinach klärt die Situation umfassend und professionell ab und stellt Anträge an die Sozialhilfebehörde. Die Fallführung erfolgt durch die Sozialberatung, im Auftrag der Sozialhilfebehörde.

Vertrauliche Behandlung der Anfragen

Ihre Anfrage wird vertraulich, detailliert und unter Wahrung der Diskretion abgeklärt. Oft macht es Sinn, sich frühzeitig um die Lösung von Problemen zu kümmern. Zögern Sie nicht, die Hilfe der Sozialberatung in Anspruch zu nehmen.

Unterstützungsanträge

Ein Unterstützungsantrag kann, nach persönlicher Vorsprache, bei den Sozialen Diensten bezogen werden. Melden Sie sich für eine Beratung während der üblichen Bürozeiten unter Tel. 061 511 60 20

Soziales
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