Entlastungsleistungen bei der Betreuung zu Hause
Die Gemeinde Reinach richtet bei der Betreuung zu Hause von dauernd pflegebedürftigen Personen, die der ständigen Überwachung bedürfen, eine finanzielle Abgeltung von Entlastungsleistungen aus. Das Merkblatt, das Antragsformular, das Arztzeugnis sowie das entsprechende Reglement finden Sie weiter unten unter "Dokumente".
Anrechnung von Betreuungsgutschriften
Betreuungsgutschriften sind Zuschläge zum Renten bildenden Erwerbseinkommen und sollen jenen Personen ermöglichen eine höhere Rente zu erreichen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen. Als Verwandte gelten insbesondere Eltern, Kinder, Geschwister oder Grosseltern. Gleichgestellt sind Ehegatten, Schwiegereltern oder Stiefkinder.
Die Verwandten müssen pflegebedürftig sein. Dies ist der Fall, wenn sie von der AHV oder von der IV eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades beziehen. Der Hilflosenentschädigung gleichgestellt sind Pflegebeiträge für Minderjährige, die in mittlerem oder schwerem Grad hilflos sind.
Der Anspruch besteht nur, wenn die Pflegenden und die pflegebedürftige Person im gleichen Haushalt leben.
Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie im Stadtbüro der Gemeinde Reinach, Tel. 061 511 63 40 oder bei der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft, Tel. 061 425 25 25, oder www.sva-bl.ch