Gewerbekehricht

Allgemeines
Abfälle von Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, welche von der Zusammensetzung her mit Siedlungsabfällen vergleichbar sind, fallen unter das Entsorgungsmonopol der Gemeinden.

Unternehmen, die ihre Abfälle in eigener Regie entsorgen oder durch Dritte entsorgen lassen bzw. grössere Mengen Separatabfälle über die Gemeinde entsorgen wollen, benötigen eine Bewilligung des Gemeinderates. Ein entsprechendes Gesuch ist schriftlich mit Begründung an den Gemeinderat zu richten (siehe Merkblatt „Richtlinien Ausnahmebewilligung Gewerbekehricht“).


Abfallsammlung
Die Abfälle sind getrennt den durch die Gemeinde organisierten Abfuhren bzw. der dafür bezeichneten Sammelstellen zu übergeben.

In Reinach haben Gewerbebetriebe zwei Möglichkeiten, den Kehricht zu entsorgen:

- in gelben Gebührensäcken oder
- mit Chip-Containern und Quartalsrechnung.

Die restlichen Abfälle wie z.B. Papier, Karton, Bioabfälle, etc. sind getrennt zu sammeln und entsorgen. 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
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