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Amtliche Mitteilungen der KW 42/2023

17.10.2023

Die Themen: Die Öffnungszeiten des Wahllokals, die Volksabstimmungen vom 19. November, der Saisonstart von Midnight Sports und der Hinweis, dass Kinder mit Licht am Velo oder Trotti unterwegs sein sollten.

 
 

DIE GEMEINDE INFORMIERT

Öffnungszeit des Wahllokals

Für Stimmberechtigte, die ihre Stimme persönlich abgeben wollen, steht das Wahllokal im Gemeindehaus am Abstimmungssonntag vom 22. Oktober 2023 von 9.30 Uhr bis 11 Uhr offen.

Volksabstimmung vom 19. November 2023

Am 19. November 2023 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Kantonale Vorlagen:

  1. Änderung der Kantonsverfassung betreffend Einführung kantonaler Deponieabgaben (Massnahme des Massnahmenpakets zur Förderung des Baustoffkreislaufs Regio Basel)
  2. Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft betreffend Einführung kantonaler Deponieabgaben (Massnahme des Massnahmenpakets zur Förderung des Baustoffkreislaufs Regio Basel)
    Kommunale Vorlage:
  3. Abstimmung betreffend ein Haus der Musik
    Eidgenössische Wahlen:
    ev. Nachwahl Ständerat

Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten, Folgendes zu berücksichtigen:

Briefliche Stimmabgabe
Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelkuvert und legt dieses zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert.

WICHTIG: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.

Der Stimmrechtsausweis ist so in das Antwortkuvert einzulegen, dass im Sichtfenster die Adresse der Gemeinde Reinach sichtbar ist.

Das Antwortkuvert ist bei der Gemeinde Reinach abzugeben, in deren Briefkasten an der Hauptstrasse 10 einzuwerfen oder per Post zu senden.
Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.
Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.

Das Antwortkuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
Für eine rechtzeitige und somit gültige Stimmabgabe per Post sollte das Antwortkuvert wie folgt versandt werden:
- per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
- per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag

Das Antwortkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.

Persönliche Stimmabgabe
Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den Stimmrechtsausweis im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Abstimmungssonntag von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet.

Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 27. Oktober 2023 durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis am Freitag, 12 Uhr vor dem Abstimmungstermin im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden.
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).

Saisonstart Midnight Sports

Jugendliche ab 13 können ihre Samstagabende in den Sporthallen Bachmatten bei Sport und Spass verbringen. Die Abende werden von Sportcoachs begleitet und von Jugendlichen mitgestaltet. Das Angebot ist kostenlos und es ist keine Anmeldung erforderlich. Hallenturnschuhe sind jedoch Pflicht. Die Saison startet am 21. Oktober 2023 und endet am 27. April 2024.

Licht ein, sichtbar sein

Viele Kinder und Jugendliche sind auf dem Schulweg oder in der Freizeit ohne Licht am Velo, Trottinett oder Kickboard unterwegs. Das ist gerade im Winterhalbjahr gefährlich, da die Kinder leicht übersehen werden können. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, erinnert die Polizei Reinach alle Eltern und Erziehungsberechtigten daran, die Zweiradfahrzeuge mit dem erforderlichen Licht auszurüsten und die Fahrzeuge regelmässig auf ihre Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Kinder und Jugendliche sollen ermahnt werden, bei Dämmerung und Dunkelheit nur mit eingeschaltetem Licht zu fahren. Für Fahrzeuge ohne fest montierte Beleuchtungseinrichtungen können auch spezielle Velolichter verwendet werden, die bei Bedarf angesteckt werden.


Abfuhrdaten

Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.


Anlässe in Reinach

Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

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Hauptstrasse 10
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061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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