08.04.2024
Es stehen zwei Personen fürs Gemeindepräsidium am 9. Juni zur Wahl: Christine Dollinger und Ferdinand Pulver. Wer bei der Abstimmung am 14. April seine Stimme direkt im Wahllokal abgeben will, kann dies von 9.30 bis 11 Uhr im Gemeindehaus tun. Und an alle Vereine: Budgetanträge müssen bis Ende April gestellt werden.
Für Stimmberechtigte, die ihre Stimme persönlich abgeben wollen, steht das Wahllokal im Gemeindehaus am Abstimmungssonntag vom 14. April 2024 von 9.30 Uhr bis 11 Uhr offen.
Dollinger Christine, SP
Pulver Ferdinand, FDP
Wir bitten die Stimmberechtigten zu beachten, dass diese Wahlvorschläge ausschliesslich der Information der Stimmberechtigten dienen; sie stellen keine Voraussetzung für die Wählbarkeit dar. Nebst den genannten Kandidierenden können somit alle Gemeinderatsmitglieder gewählt werden.
Die Budgetanträge für das Jahr 2025 sind bis spätestens Ende April 2024 schriftlich beim Gemeinderat zu beantragen. Das für die Budgeteingabe notwendige Formular ist unter www.reinach-bl.ch (Stichwort: Vereinsbeiträge) zu finden. Neben dem ausgefüllten Formular sind dazu folgende Beilagen nötig, sofern diese nicht bereits zugestellt wurden: Jahresbericht, Jahresrechnung und Bilanz des Vereins. Zu spät eingereichte Budgetgesuche können nicht berücksichtigt werden.
Gemäss kantonalem Feuerwehrgesetz sind niedergelassene Frauen und Männer in definiertem Alter feuerwehrdienstpflichtig. In Reinach dauert diese Pflicht vom 19. bis zum 50. Lebensjahr (§ 7 Feuerwehrreglement der Gemeinde Reinach). Die Dienstpflicht kann erfüllt werden, indem in der Stützpunktfeuerwehr Reinach aktiv Feuerwehrdienst geleistet oder die Ersatzabgabe bezahlt wird.
Personen, die in einer anderen Feuerwehr Dienst leisten möchten oder sich von der Ersatzabgabepflicht befreien lassen wollen, müssen das entsprechende Formular («Gesuch um Erfüllung der Feuerwehrdienstpflicht in einer anderen Feuerwehr» resp. «Gesuch um Befreiung von der Feuerwehrersatzabgabepflicht») mit den geforderten Dokumenten vor Erhalt der definitiven Steuerrechnung bei der Gemeinde eingereicht haben. Die Formulare können auf der Website der Gemeinde oder im Stadtbüro bezogen werden. Demnach wird verfügt:
Alle feuerwehrdienstpflichtigen Personen, die nicht aktiv in der Stützpunktfeuerwehr Reinach oder einer anderen kantonal anerkannten Feuerwehr Dienst leisten und nicht gemäss obiger Aufzählung von der Ersatzabgabepflicht befreit worden sind, haben eine Ersatzabgabe von 4.5 % der Gemeindesteuer zu leisten.
Bei Einreichung eines Gesuches erfolgt eine Neubeurteilung. Der Entscheid wird mittels persönlicher Verfügung mitgeteilt.
Rechtmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen nach Publikation beim Leiter Sicherheit und Rettung schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden: Gemeinde Reinach, Leiter Sicherheit und Rettung, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach.
Der Werkhof erneuert diese und nächste Woche den Grillplatz Predigerhof. Dabei werden die Sitzgelegenheiten und auch die Grillroste ersetzt. Auch während den Umbauten wird jeweils eine Grillstelle zur Verfügung stehen.
Am Mittwoch, 17. April 2024 spielen Schülerinnen und Schüler von Philipp Hohl (Klavier) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
025/24
Gesuchsteller – Römisch-katholische Kirchgemeinde St. Nikolaus, Kirchgasse 7A, 4153 Reinach
Projekt – Photovoltaikanlage (Dachfläche Südseite)
Parz. 206, Kirchgasse 5
Projektverfasser – Elektrobedarf Troller, Widenholzstrasse 1, 8304 Wallisellen
027/24
Gesuchsteller – Casagrande Beatrice, Aumattstrasse 100, 4153 Reinach
Projekt – Legalisierung Wintergarten
Parz. 3274, Aumattstrasse 100
Projektverfasser - Kunz + Jeppesen AG, Therwilerstrasse 13, 4153 Reinach
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 12.4.2024 bis 22.4.2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter diesem Link einsehbar.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.
Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
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Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
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