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Amtliche Mitteilungen der KW 3/2024

16.01.2024

Die Themen: Die Teilrevision der Gemeindeordnung sowie allfällige Nachwahlen, der Versand von Abstimmungsempfehlungen, die Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern, die Gräberräumung auf den beiden Friedhöfen, die Ferienbetreuung während der Fasnachtsferien, die Verordnung über die Frühe Förderung und die Wasserqualität im 4. Quartal 2023.


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Kommunale Abstimmung vom 14. April 2024

Teilrevision Gemeindeordnung sowie allfällige Nachwahl Gemeinderat
An seiner Sitzung vom 18. Dezember 2023 hat der Einwohnerrat die Teilrevision der Gemeindeordnung mit den verabschiedeten Änderungen (Grundmodell Schulrat für die Primarstufe mit 7 Mitgliedern) genehmigt. Die Teilrevision der Gemeindeordnung unterliegt der Urnenabstimmung. Die Urnenabstimmung betreffend Teilrevision Gemeindeordnung findet gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 9. Januar 2024 am 14. April 2024 statt.

Versand von Abstimmungsempfehlungen: Bedarfsmeldung bis am 1. Februar 2024

Bitte melden Sie einen allfälligen Versand von Abstimmungsempfehlungen für die kommunale Abstimmung bis am 1. Februar 2024 bei regula.fellmann@reinach-bl.ch. Ohne Bedarfsmeldung bis am 1. Februar 2024 wird auf einen Versand von Abstimmungsempfehlungen verzichtet. Sollte es zu einer Nachwahl in den Gemeinderat kommen, werden wir kurzfristig einen Versand von Wahlempfehlungen anbieten.

Allfällige Abstimmungsempfehlungen für diesen Urnengang werden durch die Buchbinderei Grollimund AG, Industriestrasse 4, 4153 Reinach verpackt und zum Versand gebracht. Die Kosten für die Verpackung und den Versand gehen zu Lasten der Gemeinde. Die Empfehlungen werden jedem Haushalt zugestellt. Damit die Empfehlungen rechtzeitig eintreffen, sind wir mit der Buchbinderei Grollimund AG übereingekommen, dass diese in einer Auflage von 10’500 Exemplaren bis Montag, 11. März 2024, 12.00 Uhr an die Buchbinderei Grollimund AG geliefert werden. Die Empfehlungen werden vom 11. März 2024 bis 21. März 2024 verpackt und versandt. Für den Inhalt und das Format der Empfehlungen gelten die Bestimmungen der §§ 13–17 des Reglements über Wahlen und Abstimmungen sowie das Nachrücken in Behörden und Kommissionen vom 29. März 2004. Verantwortlich für die fristgerechte Ablieferung der Empfehlungen sind die beteiligten Parteien und politischen Gruppierungen.

Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Die Gemeinde stellt bei jedem kommunalen Urnengang Plakatständer zur Verfügung.
Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern für die kommunale Abstimmung sowie für eine allfällige Nachwahl in den Gemeinderat sind via E-Mail bis Montag, 4. März 2024 an regula.fellmann@reinach-bl.ch zu richten. Bitte geben Sie darin die Bezeichnung der politischen Gruppierung sowie Name, Vorname und Anschrift der zuständigen Person an. Zudem muss gemäss §11a der Verordnung über Wahlen und Abstimmungen angegeben werden, für welche Vorlagen die Ständer eingesetzt werden sollen. Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und politische Gruppierungen sich beteiligen. Die Plakatständer werden den Parteien und politischen Gruppierungen durch die Gemeinde zugelost. Die Bekanntgabe der Standorte erfolgt bis Dienstag, 5. März 2024. Die Ständer stehen in der Zeit vom 5. März 2024 bis 14. April 2024 zur Verfügung. Die bei der Gemeindeverwaltung akkreditierten Parteien wurden informiert.

Gräberräumung auf dem «Dorffriedhof» und «Friedhof Fiechten»

Nach Erreichen der reglementarischen Ruhezeit werden per 29. Februar 2024 folgende Grabstätten aufgehoben:
Dorffriedhof
Familienurnennischen Nr. 32
Familienurnengräber Nr. -
Familiengräber Nr. 283, 285, 287, 309

Friedhof Fiechten
Gemeinschaftsgräber Nr. 245 - 258
Urnengräber Nr. 4031 - 4040, 4042 - 4045, 4047, 4049 - 4059, 4061
Urnennischen Nr. 74 - 83, 85, 86, 88 - 94
Erdbestattungsgräber Nr. 3448 - 3466
Kindergräber Nr. -

Die Angehörigen sind gebeten, allfällige Grabpflegeaufträge bei ihrem Gärtner zu kündigen. Die Gräber sollten bis Ende Februar 2024 abgeräumt sein. Die allenfalls noch vorhandenen Grabsteine und Anpflanzungen werden anschliessend kostenlos durch das Friedhofpersonal der Gemeinde Reinach entfernt und entsorgt. Seit Oktober 2023 wird die Gräberräumung auf den beiden Friedhofsanlagen veröffentlicht. Auskunft erteilt das Bestattungsbüro, Telefon 061 511 63 14, jeweils vormittags.

SEB-Ferienbetreuung während den Fasnachtsferien

Anmeldeschluss: Montag, 29. Januar 2024
Die Schulergänzende Betreuung der Gemeinde Reinach betreut Kinder während den Fasnachtsferien vom 12. bis 16. Februar 2024. Die Ferienbetreuung steht auch Kindern offen, die das SEB-Angebot während der Schulzeit nicht nutzen. Interessierte können ihr Kind unter 061 511 63 98 oder per Mail seb@reinach-bl.ch anmelden. Informationen und Formulare sind online unter www.reinach-bl.ch erhältlich.

Verordnung über die Frühe Förderung

Der Einwohnerrat verabschiedete am 27.3.2023 das Reglement über die Frühe Förderung und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung des Projekts "Kinderleicht gross werden". Die Fachstelle Frühe Förderung startete im November 2023. Neben Vernetzung mit Anbieterinnen wurden Verfahren und Qualitätsstandards festgelegt. Im Frühjahr 2024 findet die erste Sprachstanderhebung statt, damit ab Sommer 2024 erstmals Kinder von Spielgruppen- und Sprachfördergutscheinen profitieren können. Am 23.1.2023 wird eine Informationsveranstaltung für Eltern abgehalten. Die Frühe Förderung in Reinach steht im Einklang mit dem kantonalen Gesetz über die frühe Sprachförderung vom 14.9.2023.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 19.12.2023 den Vollzug des Reglements in einer Verordnung geregelt. Sie enthält Kriterien für den Sprachförderbedarf, Verfahren für Gutscheine und deren Gegenwert sowie die qualitativen Anforderungen für die Anerkennung von Angeboten. Die Kooperationen mit Spielgruppen und Kindertagesstätten werden in Leistungsverträgen geregelt. Der Gemeinderat genehmigte einen Grundvertrag über Leistungsbeiträge. Die Verwaltung kann somit Verträge mit den Anbieterinnen vorbereiten. Verordnung und Reglement traten rückwirkend auf den 1.1.2024 in Kraft.

Wasserqualität im 4. Quartal 2023

Chemische Beurteilung:
Gesamthärte des Trinkwassers: 28 °fH (französische Härtegrad), resp. 15.7 °dH (deutsche Härtegrade)
Nitratgehalt: 16.2 mg/l NO3 der Toleranzwert liegt bei 40 mg pro Liter Trinkwasser

Hygienische Beurteilung:
Von 48 bakteriologischen Trinkwasserproben entsprachen 48 in den geprüften Belangen den gesetzlichen Anforderungen

Herkunft des Wassers:
Grundwasser aus Pumpwerken Reinacherheide: 70.21% (837’516 m3)
Fremdwasserbezug von IWB, Hardwasser: 29.79% (355’515m3)

Behandlung des Wassers:
Pumpwerke 2,5 und 6: temporäre Behandlung mit UV-Anlage

Besonderes:
Das Wasserwerk Reinach und Umgebung sowie die im Versorgungsgebiet liegenden Gemeinden (Ettingen, Biel-Benken, Bottmingen, Oberwil, Reinach, Therwil) sind mit dem Qualitätszertifikat des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs SVGW ausgezeichnet.

Weitere Informationen: Wasserwerk Reinach und Umgebung, c/o Technische Verwaltung Reinach, Urs Bloch, Tel. 061 511 62 11, E-Mail: urs.bloch@reinach-bl.ch, www.wwr.ch

Informationen zur Trinkwasserqualität in der Schweiz: www.wasserqualitaet.ch
Allgemeine Informationen zu Trinkwasser: www.trinkwasser.ch



Abfuhrdaten

Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.


Anlässe in Reinach

Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.


Baugesuch

006/24
Gesuchsteller - Brecht Brüngger Karin, Binningerstrasse 9, 4153 Reinach
Projekt - Neubau Gewächshaus
Parz. 867, Binningerstrasse 9
Projektverfasser - Brecht Brüngger Karin, Binningerstrasse 9, 4153 Reinach

Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 19.01.2024 bis 29.01.2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

Gemeinde Reinach
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4153 Reinach
061 511 60 00
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