26.11.2024
Beschlüsse der 508. Einwohnerratssitzung vom 25. November 2024
Änderung der kantonalen Asylverordnung
Die kantonale Asylverordnung soll im Zuge der Anpassung des Abgeltungssystems im Asyl- und Flüchtlingsbereich geändert werden. Geplant sind zwei verschiedene Massnahmen:
Das Abgeltungssystem im Asyl- und Flüchtlingsbereich soll vereinheitlicht und umfassend pauschaliert werden und die Bundessubventionen sollen direkt auf die Gemeinden verteilt werden, basierend auf einem Verteilschlüssel, der verschiedene Faktoren berücksichtigt.
Ziel des neuen Systems ist es, die Gemeinden mit einer hohen Aufnahmequote besserzustellen, zusätzliche Abgeltungen für Risikofällen zu ermöglichen und den administrativen Aufwand zu reduzieren.
Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) begrüsst die Pauschalierung der Abgeltung. Bei der Verteilung der Bundessubventionen erwähnt er lediglich, dass einige Gemeinden besser- und andere etwas schlechter gestellt werden könnten. Für den VBLG überwiegen die positiven Aspekte der verringerten Bürokratie, weshalb er die Änderung ohne Einschränkungen unterstützt. Auch für Reinach bringt die Pauschalisierung eine Vereinfachung im administrativen Aufwand. Da Reinach mehrere Kriterien für den Erhalt flexibler Beiträge erfüllt, könnte allenfalls ein Nutzen durch die Neuverteilung der Bundessubventionen bestehen. Der Gemeinderat schliesst sich deshalb der Stellungnahme des VBLG an.
Reinacher Ergebnisse der eidgenössischen Abstimmungen vom 24. November 2024
Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
Zahl der gültigen Stimmen: 5’706
Zahl der leeren Stimmzettel: 32
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 103
Stimmbeteiligung: 44.14 %
Es stimmten mit Ja: 3’168
Es stimmten mit Nein: 2’538
Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
Zahl der gültigen Stimmen: 5’606
Zahl der leeren Stimmzettel: 91
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 99
Stimmbeteiligung: 43.80 %
Es stimmten mit Ja: 2’864
Es stimmten mit Nein: 2’742
Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
Zahl der gültigen Stimmen: 5’590
Zahl der leeren Stimmzettel: 99
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 101
Stimmbeteiligung: 43.76 %
Es stimmten mit Ja: 2’549
Es stimmten mit Nein: 3’041
Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
Zahl der gültigen Stimmen: 5’575
Zahl der leeren Stimmzettel: 114
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 101
Stimmbeteiligung: 43.76 %
Es stimmten mit Ja: 3’146
Es stimmten mit Nein: 2’429
Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit dieser Wahlen und Abstimmungen sind innert 3 Tagen seit Veröffentlichung dem Regierungsrat einzureichen (gem. § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte).
Wasserverbrauch selbst ablesen
In diesen Tagen erhalten alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer eine Karte mit der Aufforderung zur Meldung des Wasserverbrauchs ihrer Liegenschaft. Den Wasserstand können Sie der Gemeinde entweder mittels QR-Code auf der Karte mitteilen oder die ausgefüllte Karte zurückschicken. Bitte melden Sie uns den Wasserverbrauch bis spätestens Ende Dezember 2024. Wassermesser, die in einem Schacht installiert sind, werden von der Gemeinde Reinach selbst abgelesen. Für Auskünfte: Michael Kron, 061 511 63 65, michael.kron@reinach-bl.ch. Falls Ihnen während des Ablesens ein ungewöhnliches Geräusch auffällt, melden Sie dies bitte der Wasserversorgung Reinach, 061 511 62 11.
Feierabendkonzert
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
Birsstadt-TV: Die Labelübergabe «Kinderfreundliche Gemeinde»
Im Fokus der Sendung vom Montag, 25.11.2024 steht das Unicef-Label «Kinderfreundliche Gemeinde», mit dem die Gemeinde Reinach schon zum vierten Mal ausgezeichnet wurde. Zudem stellt sich der Quartierverein Reinach Süd vor, der noch auf der Suche nach weiteren Vereinsmitgliedern ist.
Die Sendung wird online auf der Webseite der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Publikationen der Baugesuche über Weihnachten/Neujahr
Das Bauinspektorat der Gemeinde Reinach ist über Weihnachten und Neujahr (24.12.2024 – 1.1.2025) geschlossen. Die letzte Annahme von Baugesuchen für die Publikation vor Weihnachten/Neujahr erfolgt am Donnerstag, 5. Dezember 2024 um 11 Uhr.Verfahrensumstellung ab Januar 2025
Um den Prüfprozess im Baubewilligungsprozess für alle Beteiligten, also Gesuchstellende, potentielle Einsprechende zu vereinfachen, werden die einzelnen Prozessschritte ab Januar 2025 umgestellt. Neu werden die eingegangenen Baugesuchsunterlagen vor der Publikation und öffentlichen Auflage zuerst durch alle Fachstellen eingehend geprüft. Allfällige notwendige Projektanpassungen werden in dieser Prüfungsphase umgesetzt. Die öffentliche Auflage und Publikation im Amtsblatt erfolgt erst, wenn das Gesuch soweit bereinigt ist, dass keine grossen Projektanpassungen mehr zu erwarten sind.Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
Fachabteilungen
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