30.01.2024
Die Themen: Ausfall der Einwohnerratssitzung, die Volksabstimmung vom 3. März, die Gräberräumung auf den beiden Friedhöfen, das Feierabendkonzert und die Mutation zum Zonenplan Siedlung.
Die Einwohnerratssitzung vom 5. Februar 2024 fällt mangels genügender Traktanden aus.
Am 3. März 2024 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Vorlagen:
1. Volksinitiative vom 28. Mai 2021 «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»
2. Volksinitiative vom 16. Juli 2021 «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»
Gemeindewahlen:
3. Gesamterneuerungswahlen Gemeinderat
4. Gesamterneuerungswahlen Einwohnerrat
Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten, Folgendes zu berücksichtigen:
Briefliche Stimmabgabe
Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelkuvert und legt dieses zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert.
WICHTIG: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
Der Stimmrechtsausweis ist so in das Antwortkuvert einzulegen, dass im Sichtfenster die Adresse der Gemeinde Reinach sichtbar ist.
Das Antwortkuvert ist bei der Gemeinde Reinach abzugeben, in deren Briefkasten an der Hauptstrasse 10 einzuwerfen oder per Post zu senden.
Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.
Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.
Das Antwortkuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
Für eine rechtzeitige und somit gültige Stimmabgabe per Post sollte das Antwortkuvert wie folgt versandt werden:
- per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
- per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
Das Antwortkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.
Persönliche Stimmabgabe
Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den Stimmrechtsausweis im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Abstimmungssonntag von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet.
Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 9. Februar 2024 durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis am Freitag, 12.00 Uhr vor dem Abstimmungstermin im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden.
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).
Nach Erreichen der reglementarischen Ruhezeit werden per 29. Februar 2024 folgende Grabstätten aufgehoben:
Dorffriedhof
Familienurnennischen Nr. 32
Familienurnengräber Nr. -
Familiengräber Nr. 283, 285, 287, 309
Friedhof Fiechten
Gemeinschaftsgräber Nr. 245 - 258
Urnengräber Nr. 4031 - 4040, 4042 - 4045, 4047, 4049 - 4059, 4061
Urnennischen Nr. 74 - 83, 85, 86, 88 - 94
Erdbestattungsgräber Nr. 3448 - 3466
Kindergräber Nr. -
Die Angehörigen sind gebeten, allfällige Grabpflegeaufträge bei ihrem Gärtner zu kündigen. Die Gräber sollten bis Ende Februar 2024 abgeräumt sein. Die allenfalls noch vorhandenen Grabsteine und Anpflanzungen werden anschliessend kostenlos durch das Friedhofpersonal der Gemeinde Reinach entfernt und entsorgt. Seit Oktober 2023 wird die Gräberräumung auf den beiden Friedhofsanlagen veröffentlicht. Auskunft erteilt das Bestattungsbüro, Telefon 061 511 63 14, jeweils vormittags.
Am Mittwoch, 7. Februar 2024 spielen Schülerinnen und Schüler von Rafael Plesa (Gitarre) und Matthias Jäggi (Viola/Violine) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.
Das öffentliche Planauflageverfahren zur Mutation des Zonenplans Siedlung, Zweckänderung der öW+A «Friedhof» ist abgeschlossen. Es wurden keine Einsprachen eingereicht. Informationen zum geplanten Wärmeverbund sind auf der Homepage der IWB zu finden.
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
Fachabteilungen
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