11.02.2025
Der Gemeinderat hat die Erarbeitung eines neuen kommunalen Richtplans gestartet. Nun ist Ihre Meinung gefragt: Was schätzen Sie an Reinach? Welche Herausforderungen sehen Sie in Zukunft? Welche Anliegen möchten Sie uns mit auf den Weg geben?
Der kommunale Richtplan ist ein wichtiges Planungsinstrument für Gemeinde- und Einwohnerrat. Er steckt den Rahmen für die räumliche Entwicklung ab: Wie soll sich Reinach entwickeln, wo wird in Zukunft gewohnt und gearbeitet, wie bewegen sich die Menschen durch die Stadt, wie werden Siedlung, Verkehr und Landschaft aufeinander abgestimmt?
Der Richtplan koordiniert die Ansprüche und Bedürfnisse an den Raum und stellt die Abstimmung mit den übergeordneten Gesetzen und Planungen sicher, z.B. mit dem kantonalen Richtplan.
Der kommunale Richtplan ist verbindlich für die Behörden. Er ist aber nicht parzellenscharf und auch nicht verbindlich für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.
Der aktuelle Richtplan der Gemeinde Reinach stammt aus dem Jahr 2005. Er ist mittlerweile umgesetzt, zum Teil auch überholt. Ausserdem gibt es neue übergeordnete Gesetze und Planungen von Bund, Kanton und der Region Birsstadt, die er noch nicht berücksichtigt. Er muss deshalb gesamthaft erneuert werden.
Der kommunale Richtplan von 2005 diente als wichtige Grundlage für den Zonenplan Siedlung von 2015 und den Zonenplan Landschaft von 2016. Die Zonenpläne müssen etwa alle 15 Jahre – also ca. 2030 – überprüft und angepasst werden. Mit dem neuen kommunalen Richtplan wird dafür der Weg bereitet und abgesteckt, in welchem Rahmen sich die Gemeinde Reinach räumlich entwickeln soll.
Der Gemeinderat hat das Planungsbüro EBP Schweiz AG aus Zürich mit der Gesamtrevision des kommunalen Richtplans beauftragt. Der Planungsprozess mit öffentlicher Mitwirkung, kantonaler Vorprüfung und Beschlussfassung dauert rund drei Jahre bis Ende 2027. Der kommunale Richtplan wird von Gemeinderat und Einwohnerrat beschlossen und mit der Genehmigung durch den Regierungsrat rechtskräftig.
Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, die Bedürfnisse und Anliegen der Bevölkerung zu kennen. Im Planungsprozess gibt es verschiedene Gelegenheiten, sich einzubringen:
Die Veranstaltungen werden von den Fachleuten von EBP vorbereitet, moderiert und dokumentiert.
Bei Fragen geben Ihnen gerne Auskunft:
Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung