FriedensrichterInnen

FriedensrichterInnen
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4153
Reinach

Bei den meisten zivilrechtlichen Streitigkeiten geht dem Entscheidverfahren vor dem Gericht ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde voraus (siehe Art. 197 ff. der eidgenössischen Zivilprozessordnung, ZPO).
Im Kanton Basel-Landschaft obliegt dieser Schlichtungsversuch den Friedensrichterämtern.

 

Nützliche Links:

Infos zu den FriedensrichterInnen auf der Website des Kantons Basel-Landschaft.

Link zum Schlichtungsgesuch beim Bundesamt für Justiz.

Informieren Sie sich vorab: Merkblatt "Grenzabstände für Grünhecken, Bäume und übrige Einfriedungen".

 

Als Friedensrichterinnen in Reinach amtieren:

  • Ingrid Pfeiffer, Bruderholzstrasse 52, 4153 Reinach, Tel. 079 966 91 13, E-Mail
  • Evelyne Bauer Richter, Therwilerstrasse 100, 4153 Reinach, Tel. 061 711 92 94 oder 079 770 09 19, E-Mail
Bauer Richter Evelyne (Mitglied)
Pfeiffer Ingrid (Mitglied)

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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