Anmeldung eines Hundes

Tierhaltung allgemein
Stellt die Polizei Reinach fest, dass Hunde oder auch andere Tiere nicht gesetzeskonform gehalten werden, hat dies entsprechend Konsequenzen. Falls nötig wird Anzeige erstattet.

Anmeldung eines Hundes
Hunde müssen angemeldet werden. Sie können dies zu den Öffnungszeiten im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 vornehmen. Dort werden die Daten Ihres Hundes aufgenommen. Bitte bringen Sie das Chipformular bzw. das Impfbüchlein mit. Zudem benötigen wir eine Kopie Ihrer Privathaftpflichtversicherung.

Hinweis: Das Chip-Einsetzen durch den Tierarzt bedeutet nicht automatisch die Registrierung im Stadtbüro.

Gebühren: Bei einer Neuanmeldung stellt Ihnen das Stadtbüro eine Rechnung. Gebühr pro Hund: CHF 150 (bar zu bezahlen).

Kauf eines neuen Hundes / Hund verstorben
Ihr Hund ist gestorben und Sie haben einen neuen Hund gekauft? Melden Sie sich persönlich beim Stadtbüro und bringen Sie das neue Chipformular mit, damit die neuen Daten registriert werden können.

Sollten Sie keinen neuen Hund erwerben, melden Sie bitte Ihren verstorbenen Hund im Stadtbüro ab, damit keine Rechnungsstellung mehr erfolgt.

Stadtbüro
Wohnen und Umziehen
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

Folgen Sie uns

Social Media

Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.

Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr

Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung

Details zu den Öffnungszeiten

Kinderfreundliche Gemeinde Logo
Energie Stadt Reinach BL Logo

© Gemeinde Reinach 2024

 

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.