Wasserversorgung

Das Wasserwerk Reinach und Umgebung versorgt rund 51000 Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Reinach, Oberwil, Therwil, Ettingen, Bottmingen und Biel- Benken mit Trinkwasser. Bei Bedarf wird auch der Wasserverbund Hinteres Leimental versorgt.

Das WWR ist eine eigenständige, öffentlich-rechtliche Körperschaft und arbeitet nach dem Selbstkostenprinzip. Getragen wird das Werk durch die sechs Bezugsgemeinden. Das WWR agiert als Grossverteiler und liefert das Trinkwasser an die Vertragsgemeinden. Für die Feinverteilung in die Haushaltungen und die Abrechnung mit den Bezügern sind die Gemeinden zuständig. Mehr Infos: www.wwr.ch

Wasser-/Abwasserrechnung

Die Wasser-/Abwasserrechnungen werden im 1. Quartal für das vergangene Jahr in Rechnung gestellt.

Total-Revision Wasserreglement: Erläuterungen zur neuen Tarifordnung

Das Finanzierungssystem der Wasserversorgung funktioniert wie folgt:

Die Wasserversorgung wird in der Gemeinderechnung mit einer obligatorischen Spezialfinanzierung geführt, d.h. sie wird ausschliesslich über die Gebühren und nicht durch Steuereinnahmen finanziert. Gemäss den gesetzlichen Grundlagen müssen Spezialfinanzierungen langfristig (zehn Jahre) einen Kostendeckungsrad von 100% aufweisen. Spezialfinanzierungen sollen ausgewogen und nicht gewinnorientiert gestaltet sein. Das durch Gebühren erwirtschaftete Eigenkapital darf nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.

Die letzte Gebührenanpassung des Wasserreglements erfolgte im Oktober 2006, folglich sind die Gebühren seit über 14 Jahren unverändert geblieben. Die damalige Tarifgestaltung wurde aufgrund des hohen vorhandenen Eigenkapitals gemäss dem Beschluss des Einwohnerrats bewusst sehr tief gehalten, um die Reserven innerhalb von 10 bis 15 Jahren kontinuierlich abzubauen. Die Gebühren für den Trinkwasserbezug waren somit seit 2006 nicht kostendeckend.

Die Aufwendungen für den Unterhalt und Ausbau der Infrastruktur sowie den Personal- und Verwaltungsaufwand der Wasserversorgung können mit den Einnahmen aus den Anschlussgebühren und den jährlichen Grund- und Mengengebühren nicht mehr ausreichend finanziert werden. Das Eigenkapital wurde in den vergangenen Jahren, wie vom Einwohnerrat gefordert, abgebaut. Unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgrads sowie der Ein- und Ausgaben für die Wasserversorgung hat der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit der Sachkommission Bau, Umwelt und Mobilität das Wasserreglement revidiert. Es wurde vom Einwohnerrat (als Volksvertretung) am 11. Mai 2020 verabschiedet; gegen diesen Beschluss wurde kein Referendum ergriffen. Vom Regierungsrat Basel-Landschaft wurde es sodann am 22. Juni 2020 genehmigt, und vom Gemeinderat anschliessend rückwirkend per 1. Januar in Kraft gesetzt. Dieser Entscheid wurde ordnungsgemäss publiziert. Somit konnten die neuen Tarife erstmals in der Gebührenrechnung 2020 angewendet werden.



Wasseranschluss

Falls Sie ein Wasseranschlussgesuch einreichen möchten, müssen Sie das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular der Gemeinde Reinach zustellen (siehe unten). Bitte beachten Sie die Informationen betreffend Eingabe.

Wasserleitung/Rohrbruch

Beim Feststellen eines Wasserleitungsrohrbruches (Wassergeräusch im Keller, Wasser tritt an die Oberfläche des Bodens) wenden Sie sich direkt an den Werkhof Wasser. Ausserhalb der Bürozeiten melden Sie Ihre Beobachtung bitte dem Polizeistützpunkt Reinach, Telefon 061 717 19 17 oder dem Werkhof Wasser, Pikett-Tel. 079 218 69 02.

Zwischenabrechnung Wasserversorgung

Findet im Verlauf des Jahres ein Eigentümer- oder Mieterwechsel statt, können wir für Sie eine Zwischenabrechnung erstellen. Voraussetzung ist, dass Sie uns (Tel. 061 511 63 65) oder die Wasserversorgung (Tel. 061 511 62 11) rechtzeitig informieren.

Kontakt:

Bloch Urs
Position: Leiter Werkhof Wasser, Brunnenmeister
Telefon: 061 511 62 11

Onlineformular Wasserzähler ablesen
Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
Infrastruktur, Ver- und Entsorgung, Werkhof Wasser
Umwelt
 

Gemeinde Reinach
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061 511 60 00
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