Drittmeldepflicht

Gemäss Anmeldungs- und Registergesetz BL (ARG) gilt für Personen die in eigenem oder fremdem Namen meldepflichtigen Personen Räumlichkeiten vermieten oder die meldepflichtige Personen bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen eine Meldepflicht gegenüber der Gemeinde innert 14 Tagen. 

Sie finden dazu weiter unten ein Meldeformular.

Bitte weisen Sie die Personen, welche zu-, um- oder wegziehen, darauf hin, dass diese sich gemäss ARG auch persönlich bei der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen melden müssen.

Drittmeldepflicht - Formular
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