Geld-/Waren-Sammlungen

Das öffentliche Sammeln von Geld oder Waren ist ohne Bewilligung verboten.

Eine Bewilligung wird erteilt, wenn die gesuchstellende Person oder Organisation Gewähr für eine einwandfreie Durchführung der Sammlung, die korrekte Abrechnung des Sammelergebnisses und dessen Verwendung im Sinne des Sammelzwecks bietet.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Polizei Reinach.

Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
Kantonales Übertretungsstrafgesetz
Polizei Reinach
Bewilligungen
 

Gemeinde Reinach
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061 511 60 00
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