Freinacht

Wenn an öffentlich zugänglichen Anlässen gegen Entgelt Esswaren und/oder Getränke (insbesondere Alkohol) angeboten werden sollen, wird ein Gelegenheitswirtschaftspatent benötigt.

Soll ein solcher Anlass dann länger als 24.00 Uhr dauern, so wird zusätzlich eine Freinacht-Bewilligung benötigt. Gemäss § 22 der Polizei-Verordnung kann die Polizei Reinach diese maximal bis 02.00 Uhr bewilligen (der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen).

Bewilligungsgebühren:

  • bis 1h: CHF 20 pro Tag
  • bis 2h: CHF 30 pro Tag

 

Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter den Dokumenten.

Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
Restaurantbetriebe richten ihr Gesuch direkt an die Bewilligungsstelle in Liestal.
Polizei Reinach
Bewilligungen, Polizei Reinach
 

Gemeinde Reinach
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061 511 60 00
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