Vorsorge und Beiträge

Die Vorsorge ist schweizweit geregelt. AHV, Pensionskasse und 3. Säule sollen den Pensionierten ihren gewohnten Lebensstandard sichern.

Die Invalidenversicherung (IV) soll den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage sichern, wenn sie invalid werden. Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.Aber auch für Junge, die soeben erst an ihr Berufsleben denken, bietet die Gemeinde Unterstützung, indem sie Ausbildungsbeiträge entrichtet. Weiter unten auf der Seite finden Sie detailliertere Informationen.

AHV
Soziales
Alter

AHV, IV und Ergänzungsleistungen

Falls Sie eine Altersrente beziehen möchten, müssen Sie Ihren Anspruch mit einem Formular anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen. Die Anmeldeformulare sind bei den AHV-Ausgleichskassen oder der Gemeinde-Zweigstelle erhältlich.

Ordentliches Rentenalter
Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren. Das ordentliche Rentenalter beginnt für Frauen des Jahrgangs 1942 und jünger mit 64 Jahren.

Beiträge von Nichterwerbstätigen
Wenn Sie einen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben und kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, müssen Sie selber Beiträge an die AHV entrichten, damit keine Beitragslücken entstehen. Dies gilt namentlich für:

  • Vorzeitig Pensionierte
  • Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
  • Ausgesteuerte Arbeitslose
  • Geschiedene ohne Erwerbstätigkeit
  • Verwitwete ohne Erwerbstätigkeit
  • Ehegatten von Pensionierten, welche noch nicht rentenberechtigt sind
  • Weltreisende

Die Anmeldeformulare sind bei den AHV-Ausgleichskassen oder der Gemeinde-Zweigstelle im Stadtbüro Reinach erhältlich.

Invalidenversicherung
Um von der Invalidenversicherung Leistungen zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch bei der IV-Stelle ihres Wohnkantons anmelden. Anmeldeformulare sind bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und den Gemeinde-Zweigstellen erhältlich.

Ergänzungsleistungen
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen und unsicher sind, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben, fragen Sie im Stadtbüro der Gemeinde Reinach. Hier erhalten Sie auch die Anmeldeunterlagen. Sie können diese auch telefonisch anfordern.

AHV


Ausbildungsbeiträge des Kantons

Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte:

  • Ausbildungsstätten für Geistliche
  • Berufslehren und Anlehren
  • Fachhochschulen
  • Fachschulen
  • Höhere Handels- und Verwaltungsschulen
  • Höhere technische und landwirtschaftliche Fachschulen
  • Maturitätsschulen
  • Schulen für Allgemeinbildung
  • Universitäten
  • Vollzeitberufsschulen

Ihren Antrag schicken Sie bitte an: Gemeinde Reinach, Steuern, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach.

Weitere Informationen:

Ausbildungsbeiträge, Hauptstrasse 28, 4127 Birsfelden, Tel. 061 552 79 99, E-Mail

Ausbildungsbeiträge des Kantons
Ausbildungsbeiträge BL

 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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