Einsatz von Verstärkeranlagen

Die Benützung von Verstärkeranlagen jeglicher Art ist bei öffentlichen Anlässen bewilligungspflichtig.

Die Bewilligungsgebühr beträgt CHF 50. Insbesondere für Konzerte, Feiern und sonstige Anlässe, bei welchen ein grösserer Kreis an Personen beschallt werden soll, muss vorgängig eine Bewilligung eingeholt werden. Das Formular "Gesuch um eine Anlassbewilligung" finden Sie weiter unten.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an:

Polizei Reinach

Bitte beachten Sie auch die eidgenössische Schall- und Laserverordnung. Details finden Sie hier.

Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
Schall- und Laserverordnung: Informationen für Veranstalter (Schall)
Polizei Reinach
Bewilligungen, Polizei Reinach
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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