Gestaltung von Grabmälern

Grabsteine wie auch die Beschriftung von Urnennischenwänden sind in Reinach bewilligungspflichtig. Es bestehen Vorschriften bezüglich Dimensionen, Gestaltung und Zeitpunkt des Setzens von Grabmälern. 

Für die Erstellung eines Grabmals können Sie einen Steinmetz Ihrer Wahl beauftragen, der seinerseits auf der Verwaltung eine Bewilligung dafür einholen muss.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an

Anderhalden Mirjam
Position: Administration Werkhof Strassen / Bestattungen
Pfeffingerstrasse 3, 4153 Reinach
Telefon: 061 511 62 21

Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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