Hecken zurückschneiden

Wer Wohneigentum hat, ist selbst dafür verantwortlich, dass die Hecken und Sträucher nicht aufs Trottoir oder die Strasse hinausragen (auf sog. öffentlichen Grund). Alle Hausbesitzerinnen und -besitzer sind dazu verpflichtet, ihre Pflanzen entlang der Grundstücke regelmässig zurückzuschneiden (siehe Skizze).

Überhängende Baumäste, Sträucher und Hecken beeinträchtigen den Fussgänger- und Fahrverkehr und verdecken die Verkehrssignale, die Strassenschilder und die Strassenbeleuchtung. Sehbehinderte Menschen können durch überhängende Sträucher verletzt oder die Zufahrt des Feuerwehrautos oder der anderen Rettungsdienste zu einem Unfallort kann beeinträchtigt werden. Auch die Wischmaschine des Werkhofs Reinach kann nicht durchfahren, wenn die Pflanzen nicht zurückgeschnitten sind.

Die Gemeinde appelliert an die Hausbesitzerinnen und -besitzer, ihre Pflichten wahrzunehmen, damit nicht unnötige Umtriebe für alle entstehen.

Merkblatt: Grenzabstände von Grünhecken
Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
Werkhof Strassen
 

Gemeinde Reinach
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