Benutzung öffentlichen Grundes

Falls Sie öffentlichen Grund in einer anderen Weise nutzen möchten (z.B. für Stände, Aufführungen oder Anlässe jeglicher Art), so ist das Bewilligungsgesuch (unter Dokumente) bei der Polizei Reinach einzureichen. Für das Ortszentrum konsultieren Sie bitte die entsprechende Allmendkarte. Hier können Sie auf einen Blick sehen, welche Flächen öffentlichen Grund darstellen.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: Polizei Reinach

Bitte beachten Sie die einschlägigen feuerpolizeilichen Vorschriften.

Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
Signalisationsverordnung
Polizei Reinach
Bewilligungen
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
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