Baugesuch: Amtliche Vermessung

Zusammen mit dem Grundbuch bildet die amtliche Vermessung die Grundlage zur Sicherung von Grund und Boden. Die verfassungsmässige Eigentumsgarantie wird so verwirklicht und garantiert.

Im Kanton Basel-Landschaft wird die Nachführung der amtlichen Vermessung privaten Nachführungsgeometern übertragen. Bei der Nachführung der amtlichen Vermessung handelt es sich um wiederkehrende Dienstleistungen, die im gesamten Gebiet der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Zu den AV-Dienstleistungen gehören insbesondere Grenzmutationen, Gebäudenachführungen sowie Rekonstruktion von Lagefixpunkten und Grenzzeichen nach einem Strassenneubau oder -unterhalt.

Nachdem per Ende 2014 auch das Kreisgeometerbüro Arlesheim aufgehoben wurde, hat die Gemeinde im Rahmen einer Submission die Nachführung der amtlichen Vermessung an die Sutter Ingenieur + Planungsbüro AG vergeben.

Nachführungsgeometer von Reinach ist der patentierte Ingenieur-Geometer Herr Dominik Kägi von der Sutter Ingenieur + Planungsbüro AG.

Kontakt:
Sutter Ingenieur + Planungsbüro AG
Hauptstrasse 52, 4153 Reinach
Tel. 061 715 95 31, E-Mail, Webseite

 

Kantonales Amt für Geoinformation
Bauinspektorat
Baugesuche einreichen resp. einsehen
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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