16.07.2024
Aktuelle Themen: Baumeisterarbeiten in der Stockackerstrasse, Mehrweggeschirr am Stadtfest, Baugesuche.
Keine Pflicht für Mehrwegbecher am Stadtfest
Der Gemeinderat hat für das Fest «850 Joor Rynach» vom 13.-15. September 2024 eine Ausnahmebewilligung betreffend der Pflicht zur Verwendung von Mehrwegbechern beschlossen.
Baumeisterarbeiten in der Stockackerstrasse
Im Zusammenhang mit dem Neubau des Schulhauses Surbaum beabsichtigt die Gemeinde Reinach auf den beiden am Schulhaus vorbeiführenden Strassen, Stockackerstrasse und Bruderholzstrasse, zwei Begegnungszonen mit Tempo 20 zu realisieren. Diese beiden Zonen liegen im Bereich der jeweiligen Zugänge zum Schulareal. Die bestehenden Trottoirs werden aufgehoben sowie neue Grünrabatten in den Strassenbereich hineingezogen, um einerseits die Versickerung direkt vor Ort zu gewährleisten und andererseits die Geschwindigkeit durch seitliche Versätze zu reduzieren. Mit diesen Massnahmen soll der Durchgangsverkehr rund um das Schulhaus Surbaum reduziert und somit der Schulweg insgesamt sicherer werden. Der ganze Strassenabschnitt wird gemäss Klimaadaption mittels Schwammstadtprinzip, d.h. mit unterirdisch vernetzten Speichervolumen ausgebaut.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuche
049/24
Gesuchsteller – VA Real AG, Hardstrasse 10, 4020 Basel
Projekt – Abbruch Einfamilienhaus, Neubau Doppeleinfamilienhaus mit Carport und Pergola
Parz. 2041, Stockackerstrasse 47
Projektverfasser – Vischer Architekten AG, Hardstrasse 10, 4052 Basel
051/24
Gesuchsteller – Umesh Babu Harsha und Seshagiri Divyagiri, Mitteldorfstrasse 2, 4153 Reinach
Projekt – Wohnraumerweiterung und Aufstockung Einfamilienhaus und Wärmepumpe
Parz. 3702, Gärtnerstrasse 23
Projektverfasser – Rhyn Jürg, Stockenweg 15, 4146 Hochwald
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 19. bis 29. Juli 2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online einsehbar.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.
Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
Fachabteilungen
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