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Amtliche Mitteilungen der KW 32/2024

06.08.2024

Diese Woche zum Heckenschneiden, zur Fällung von zwei Birken, zu Cyclomania, zu den Radarkontrollen im Juli und den aktuellen Baugesuchen.

DIE GEMEINDE INFORMIERT

Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern ist gemäss § 50 Polizeireglement Pflicht

Das Grün in den Gärten ist in den vergangenen Tagen und Wochen wieder stark gewachsen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Hausbesitzerinnen und -besitzer verpflichtet sind, ihre Pflanzen entlang der Grundstücke regelmässig zurückzuschneiden. Überhängende Baumäste, Sträucher und Hecken beeinträchtigen den Fussgänger- und Fahrverkehr und verdecken die Verkehrssignale, die Strassenschilder und die Strassenbeleuchtung. Sehbehinderte Menschen können durch überhängende Sträucher verletzt oder die Zufahrt des Feuerwehrautos zu einem Unfallort kann beeinträchtigt werden. Auch die Wischmaschine des Werkhofs Reinach kann nicht durchfahren, wenn die Pflanzen nicht zurückgeschnitten sind. Infos und Skizze finden Sie hier.

Auf dem Schulareal Weiermatten werden zwei Birken gefällt

Diese Woche müssen zwei Birken gefällt werden, da sie hohl sind und an einer Wurzelerkrankung leiden. Ersatzpflanzungen sind im Herbst geplant.

Birsstadt- Gemeinden belohnen Velofahrende

Im September findet wieder Cyclomania, die schweizweite Velo-Challenge für Gemeinden, statt. Auch die Birsstadt-Gemeinden sind mit dabei. Auf Seite 2 finden Sie weitere Infos dazu.

Radarkontrollen im Juli 2024

Die Gemeindepolizei Reinach führt regelmässig Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen in den verschiedenen Quartieren der Gemeinde durch. Dabei wurden im Juli 766 Fahrzeuge gemessen, wovon 105 Übertretungen registriert wurden.

Birsstadt-TV: Thema Gschichtliwäg

Im Fokus der Sendung vom 5. August steht der Gschichtliwäg. Die Sendung wird der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.


Abfuhrdaten

Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde und auf der Gemeinde-Website www.reinach-bl.ch.


Anlässe in Reinach

Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.

Baugesuche

056/24
Gesuchsteller – Denz Martin und Spieler Denz Ruth, Grubenweg 8, 4153 Reinach
Projekt – Abbruch Einfamilienhaus inkl. Nebenbauten und Neubau Mehrfamilienhaus (5 WHG) mit Autoeinstellhalle
Parz. 521, Grubenweg 8
Projektverfasser – Vischer Architekten AG, Stark Daniel, Hardstrasse 10, 4020 Basel

057/24 A
Gesuchsteller – Frederique und Falk Bröcker, Amselweg 19, 4153 Reinach
Projekt – Umbau und Sanierung Einfamilienhaus
Parz. 3965, 3966, Amselweg 19
Projektverfasser – Schröer Sell Eichenberger GmbH

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 9. bis 19. August 2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online einsehbar.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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