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Amtliche Mitteilungen der KW 02/2025

07.01.2025


AUS DEM GEMEINDERAT

Entwicklung Geviert Aumatt-/Römerstrasse

Das Entwicklungsgebiet «Aumatt-/Römerstrasse» umfasst vier Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 16'503 m2 und wird derzeit gewerblich genutzt. In den kommenden Jahren sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines hochwertigen neuen Areals geschaffen werden, das sowohl Gewerbetreibenden als auch künftigen BewohnerInnen einen attraktiven Lebensraum bietet.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die geplante Entwicklung im Geviert «Aumatt-/Römerstrasse» zu unterstützen. Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, dass ihm das konkrete Verfahren vorzulegen ist und ihm das Studienprogramm, die ausgewählten Planerteams und die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums unterbreitet werden sollen.


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Volksabstimmung vom 9. Februar 2025

Am 9. Februar 2025 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Vorlage:
1. Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»
Kantonale Vorlagen:
2. Einführung des kantonalen Doppelproporzes im Kanton Basel-Landschaft – Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte
3. Formulierte Gesetzesinitiative «22.– Mindestlohn im Baselbiet»
Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten, Folgendes zu berücksichtigen:

Briefliche Stimmabgabe
Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelkuvert und legt dieses zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert.
WICHTIG: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
Der Stimmrechtsausweis ist so in das Antwortkuvert einzulegen, dass die Adresse der Gemeinde Reinach im Sichtfenster sichtbar ist.

Das Antwortkuvert ist bei der Gemeinde Reinach abzugeben, in deren Briefkasten an der Hauptstrasse 10 einzuwerfen oder per Post zu senden.

Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.
Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.

Das Antwortkuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
Für eine rechtzeitige und somit gültige Stimmabgabe per Post sollte das Antwortkuvert wie folgt versandt werden:
- per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
- per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
Das Antwortkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.

Persönliche Stimmabgabe
Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den Stimmrechtsausweis im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Abstimmungssonntag von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet.

Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 17. Januar 2025 durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis am Freitag, 12.00 Uhr vor dem Abstimmungstermin im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden.
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).

Abfuhrdaten

Details zu den Abfalltouren finden Sie im .

Anlässe in Reinach

Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell .


Birsstadt-TV: Neujahrsapéro vom 5. Januar 2025

Der Neujahrsapéro bildete den offiziellen Schluss des Jubiläumsjahrs. Die Sendung dazu wird online auf der , auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.


Baugesuch

Verfahrensumstellung ab Januar 2025

Um den Prüfprozess im Baubewilligungsprozess für alle Beteiligten, also Gesuchstellende, potenzielle Einsprechende zu vereinfachen, werden die einzelnen Prozessschritte ab Januar 2025 umgestellt. Neu werden die eingegangenen Baugesuchsunterlagen vor der Publikation und öffentlichen Auflage zuerst durch alle Fachstellen eingehend geprüft. Allfällige notwendige Projektanpassungen werden in dieser Prüfungsphase umgesetzt. Die öffentliche Auflage und Publikation im Amtsblatt erfolgt erst, wenn das Gesuch soweit bereinigt ist, dass keine grossen Projektanpassungen mehr zu erwarten sind.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 
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