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Amtliche Mitteilungen der KW 05/2025

28.01.2025

AUS DEM GEMEINDERAT

Revision der Kommunikationsverordnung

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 21. Januar 2025 die Totalrevision der Kommunikationsverordnung genehmigt. Aufgrund der neuen Bestimmungen und der Einführung der elektronischen Gemeinderatssitzung musste auch die Geschäftsordnung des Gemeinderates geändert werden. Die beiden Erlasse finden Sie unter: reinach-bl.tlex.ch

Unterrichtsverbot für ungeeignete Lehrpersonen

Der Gemeinderat Reinach unterstützt die neue Regelung im Bildungsgesetz Basel-Landschaft, die es ermöglicht, ungeeigneten Lehrpersonen die Unterrichtstätigkeit zu verbieten; er schliesst sich dabei der Meinung des VBLG (Verbands Baselbieter Gemeinden) an. Ziel ist der Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie die Sicherung der Qualität im Bildungswesen.



DIE GEMEINDE INFORMIERT

Grabräumung auf dem Dorffriedhof und Friedhof Fiechten

Nach Erreichen der gesetzlichen Ruhezeit werden per 28. Februar 2025 folgende Grabstätten aufgehoben:

Dorffriedhof
Familiengräber Nr. 297, 302, 303

Friedhof Fiechten
Gemeinschaftsgräber Nr. 259 - 269
Urnengräber Nr. 4062 - 4076, 4078 - 4086
Urnennischen Nr. 96 - 112, 114
Erdbestattungsgräber Nr. 3467 - 3486
Kindergräber Nr. 2215, 2216, 2221, 2238

Die Angehörigen sind gebeten, allfällige Grabpflegeaufträge bei ihrem Gärtner / ihrer Gärtnerin zu kündigen. Die Gräber sollten bis Ende Februar 2025 abgeräumt sein. Die allenfalls noch vorhandenen Grabsteine und Anpflanzungen werden anschliessend kostenlos durch das Friedhofpersonal der Gemeinde Reinach entfernt und entsorgt. Seit Oktober 2024 wird die Gräberräumung auf den beiden Friedhofsanlagen veröffentlicht. Auskunft erteilt das Bestattungsbüro, 061 511 60 00.


Schulergänzende Ferienbetreuung während den Fasnachtsferien

Anmeldeschluss: 10. Februar 2025
Die Schulergänzende Betreuung der Gemeinde Reinach (SEB) betreut Kinder während der 1. Woche der Fasnachtsferien vom 3. bis 7. März 2025. Die Ferienbetreuung steht auch Kindern offen, die das SEB-Angebot während der Schulzeit nicht nutzen. Interessierte können ihr Kind unter 061 511 63 98 oder per E-Mail an seb@reinach-bl.ch anmelden. Informationen und Formulare sind ebenfalls online unter www.reinach-bl.ch erhältlich.

Sirenentest am 5. Februar 2025

Am Mittwoch, 5. Februar 2024, findet um 13.30 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen mehrmals für den «Allgemeinen Alarm», ein regelmässiger auf- und absteigender Heulton, getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Wenn die Sirenen ausserhalb der angekündigten Kontrolle ertönen, kann eine Gefährdung der Bevölkerung bestehen. In diesem Fall sollten Sie Radio hören, auf Anweisungen der Behörden warten, diese befolgen und ihre Nachbarn benachrichtigen. Insgesamt werden an diesem Tag in der ganzen Schweiz über 8'500 Sirenen getestet. Allein im Kanton Basel-Landschaft sind es 151 Sirenen. In anderen Kantonen, in denen es Stauanlagen gibt, erfolgt ein Wasseralarm-Test.
Zusätzlich zum Sirenenalarm wird eine Alarmmeldung über die Informationsplattform ALERTSWISS verbreitet. Angaben zur Plattform finden Sie unter www.alert.swiss. Weitere Informationen zum Sirenenalarm finden Sie auch unter www.sirenentest.ch.

Jugendkulturfestival 2025: Jetzt anmelden!

Das Anmeldefenster für das Jugendkulturfestival (JKF) 2025, das grösste Basler Festival für junge MusikerInnen, KünstlerInnen, TänzerInnen und kreative Köpfe, ist ab sofort geöffnet. Bis zum 31. März 2025 können Anmeldungen aus den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn oder dem grenznahen Ausland eingereicht werden. Das Festival findet am Freitag, 5. und Samstag, 6. September 2025 statt.


Abfuhrdaten

Details zu den Abfalltouren finden Sie im .

Anlässe in Reinach

Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell .


Baugesuche

Verfahrensumstellung ab Januar 2025

Um den Prüfprozess im Baubewilligungsprozess für alle Beteiligten, also Gesuchstellende, potenzielle Einsprechende zu vereinfachen, werden die einzelnen Prozessschritte ab Januar 2025 umgestellt. Neu werden die eingegangenen Baugesuchsunterlagen vor der Publikation und öffentlichen Auflage zuerst durch alle Fachstellen eingehend geprüft. Allfällige notwendige Projektanpassungen werden in dieser Prüfungsphase umgesetzt. Die öffentliche Auflage und Publikation im Amtsblatt erfolgt erst, wenn das Gesuch soweit bereinigt ist, dass keine grossen Projektanpassungen mehr zu erwarten sind.
 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 
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