28.01.2025
Revision der Kommunikationsverordnung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 21. Januar 2025 die Totalrevision der Kommunikationsverordnung genehmigt. Aufgrund der neuen Bestimmungen und der Einführung der elektronischen Gemeinderatssitzung musste auch die Geschäftsordnung des Gemeinderates geändert werden. Die beiden Erlasse finden Sie unter: reinach-bl.tlex.ch
Unterrichtsverbot für ungeeignete Lehrpersonen
Der Gemeinderat Reinach unterstützt die neue Regelung im Bildungsgesetz Basel-Landschaft, die es ermöglicht, ungeeigneten Lehrpersonen die Unterrichtstätigkeit zu verbieten; er schliesst sich dabei der Meinung des VBLG (Verbands Baselbieter Gemeinden) an. Ziel ist der Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie die Sicherung der Qualität im Bildungswesen.
Grabräumung auf dem Dorffriedhof und Friedhof Fiechten
Nach Erreichen der gesetzlichen Ruhezeit werden per 28. Februar 2025 folgende Grabstätten aufgehoben:
Dorffriedhof
Familiengräber Nr. 297, 302, 303
Friedhof Fiechten
Gemeinschaftsgräber Nr. 259 - 269
Urnengräber Nr. 4062 - 4076, 4078 - 4086
Urnennischen Nr. 96 - 112, 114
Erdbestattungsgräber Nr. 3467 - 3486
Kindergräber Nr. 2215, 2216, 2221, 2238
Die Angehörigen sind gebeten, allfällige Grabpflegeaufträge bei ihrem Gärtner / ihrer Gärtnerin zu kündigen. Die Gräber sollten bis Ende Februar 2025 abgeräumt sein. Die allenfalls noch vorhandenen Grabsteine und Anpflanzungen werden anschliessend kostenlos durch das Friedhofpersonal der Gemeinde Reinach entfernt und entsorgt. Seit Oktober 2024 wird die Gräberräumung auf den beiden Friedhofsanlagen veröffentlicht. Auskunft erteilt das Bestattungsbüro, 061 511 60 00.
Schulergänzende Ferienbetreuung während den Fasnachtsferien
Anmeldeschluss: 10. Februar 2025
Die Schulergänzende Betreuung der Gemeinde Reinach (SEB) betreut Kinder während der 1. Woche der Fasnachtsferien vom 3. bis 7. März 2025. Die Ferienbetreuung steht auch Kindern offen, die das SEB-Angebot während der Schulzeit nicht nutzen. Interessierte können ihr Kind unter 061 511 63 98 oder per E-Mail an seb@reinach-bl.ch anmelden. Informationen und Formulare sind ebenfalls online unter www.reinach-bl.ch erhältlich.
Sirenentest am 5. Februar 2025
Am Mittwoch, 5. Februar 2024, findet um 13.30 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen mehrmals für den «Allgemeinen Alarm», ein regelmässiger auf- und absteigender Heulton, getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Wenn die Sirenen ausserhalb der angekündigten Kontrolle ertönen, kann eine Gefährdung der Bevölkerung bestehen. In diesem Fall sollten Sie Radio hören, auf Anweisungen der Behörden warten, diese befolgen und ihre Nachbarn benachrichtigen. Insgesamt werden an diesem Tag in der ganzen Schweiz über 8'500 Sirenen getestet. Allein im Kanton Basel-Landschaft sind es 151 Sirenen. In anderen Kantonen, in denen es Stauanlagen gibt, erfolgt ein Wasseralarm-Test.Jugendkulturfestival 2025: Jetzt anmelden!
Das Anmeldefenster für das Jugendkulturfestival (JKF) 2025, das grösste Basler Festival für junge MusikerInnen, KünstlerInnen, TänzerInnen und kreative Köpfe, ist ab sofort geöffnet. Bis zum 31. März 2025 können Anmeldungen aus den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn oder dem grenznahen Ausland eingereicht werden. Das Festival findet am Freitag, 5. und Samstag, 6. September 2025 statt.Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
Verfahrensumstellung ab Januar 2025
Um den Prüfprozess im Baubewilligungsprozess für alle Beteiligten, also Gesuchstellende, potenzielle Einsprechende zu vereinfachen, werden die einzelnen Prozessschritte ab Januar 2025 umgestellt. Neu werden die eingegangenen Baugesuchsunterlagen vor der Publikation und öffentlichen Auflage zuerst durch alle Fachstellen eingehend geprüft. Allfällige notwendige Projektanpassungen werden in dieser Prüfungsphase umgesetzt. Die öffentliche Auflage und Publikation im Amtsblatt erfolgt erst, wenn das Gesuch soweit bereinigt ist, dass keine grossen Projektanpassungen mehr zu erwarten sind.Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung