Zur Startseite

Amtliche Mitteilungen der KW 12/2025

18.03.2025

DIE GEMEINDE INFORMIERT

Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern

Hausbesitzerinnen und -besitzer sind gemäss § 50 des Polizeireglements verpflichtet, ihre Pflanzen entlang der Grundstücke regelmässig zurückzuschneiden. Überhängende Baumäste, Sträucher und Hecken beeinträchtigen den Fussgänger- und Fahrverkehr und verdecken die Verkehrssignale, die Strassenschilder und die Strassenbeleuchtung. Sehbeeinträchtigte Menschen können durch überhängende Sträucher verletzt oder die Zufahrt der Rettungsfahrzeuge kann behindert werden. Auch die Wischmaschine des Werkhofs kann nicht durchfahren, wenn die Pflanzen nicht zurückgeschnitten sind.
Erledigen Sie den Winterschnitt Ihrer Hecken noch vor Eintritt der Brut und Setzzeit am (1. April bis 31. Juli). Sollten bereits Tiere in den Gehölzen nisten, ist ein starker Rückschnitt zu vermeiden. Bitte suchen Sie deshalb die Gehölze vorgängig ab. Infos und Skizze

Abfuhrdaten

Details zu den Abfalltouren finden Sie im .

Anlässe in Reinach

Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.

Baugesuche

2025-0022 (Bauverwaltung Einwohnergemeinde Dornach)
Bauherr - Swisscom (Schweiz) AG, Grosspeterstrasse 18, 4052 Basel
Grundeigentümer - HIAG Immobilien Schweiz AG, Löwenstrasse 51, 8001 Zürich
Bauobjekt - Umbau der best. Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG mit neuen Antennen, Mobilfunkstandart 5G
Bauplatz - Weidenstrasse 30, 4143 Dornach - Einspracheperimeter: 1‘124.4m.
Parzelle GB Dornach Nr. - 91
Projektverfasser - Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittingen
Publiziert am 20.03.2025 auf der Gemeindeverwaltung Dornach, Hauptstrasse 33, Dornach
Einsprachefrist bis 09.04.2025

Einwendungen gegen dieses Bauvorhaben, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich und begründet, innerhalb der Einsprachefrist im Doppel an die Bauverwaltung der Einwohnergemeinde Dornach zu richten.

012/25 – K 0309/2025
Gesuchsteller - Seiler Peter, Stadelstrasse 3, 6373 Ennetbürgen
Projekt - Ersatzneubau Aussenpool (beheizt)
Parz. 4338, Baumgartenweg 20
Projektverfasser - Vögtli Waterline AG, Dornacherstrasse 11, 4146 Hochwald

Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 21. bis 31. März 2025 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 
Social Media

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

Folgen Sie uns

Social Media

Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.

Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr

Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung

Details zu den Öffnungszeiten

Energie Stadt Reinach BL Logo

© Gemeinde Reinach 2024

 

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.