Wohnsitz abmelden (Wegzug aus Reinach) Sie verlassen die Gemeinde Reinach? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens 14 Tage nach dem Wegzug abmelden. Sie können die Abmeldung persönlich oder mit dem Online-Formular (siehe Link weiter unten) vornehmen. Bei einer persönlichen Abmeldung benötigen wir bei SchweizerbürgerInnen ID-Karte oder Pass. Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Sollten Sie ins Ausland wegziehen, ist eine persönliche Abmeldung im Stadtbüro erforderlich. | | | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
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Adressänderung innerhalb Reinach Eine Adressänderung innerhalb von Reinach muss persönlich oder online im Stadtbüro gemeldet werden. Dazu ist bei einem Mietobjekt zwingend ein gültiger Mietvertrag nötig. Diesen können Sie persönlich mitbringen oder via Mail als PDF ans Stadtbüro senden. Bei Eigentum gilt dasselbe mit einem Kaufvertrag bzw. Grundbuchauszug (Kaufpreis kann geschwärzt werden). | | | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
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Altersrente (AHV) anmelden Falls Sie eine Altersrente beziehen möchten, müssen Sie Ihren Anspruch mit einem Formular anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen. Die Anmeldeformulare sind bei den AHV-Ausgleichskassen oder der Gemeinde-Zweigstelle erhältlich. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren. Das ordentliche Rentenalter beginnt für Frauen des Jahrgangs 1942 und jünger mit 64 Jahren.
Beiträge von Nichterwerbstätigen
Wenn Sie einen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben und kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, müssen Sie selber Beiträge an die AHV entrichten, damit keine Beitragslücken entstehen. Dies gilt namentlich für: - Vorzeitig Pensionierte
- Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
- Ausgesteuerte Arbeitslose
- Geschiedene ohne Erwerbstätigkeit
- Verwitwete ohne Erwerbstätigkeit
- Ehegatten von Pensionierten, welche noch nicht rentenberechtigt sind
- Weltreisende
Die Anmeldeformulare sind bei den AHV-Ausgleichskassen oder der Gemeinde-Zweigstelle im Stadtbüro, Hauptstrasse 10, erhältlich
Invalidenversicherung
Um von der Invalidenversicherung Leistungen zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch bei der IV-Stelle ihres Wohnkantons anmelden. Anmeldeformulare sind bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und den Gemeinde-Zweigstellen erhältlich.
Ergänzungsleistungen
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen und unsicher sind, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben, fragen Sie im Stadtbüro der Gemeinde Reinach. Hier erhalten Sie auch die Anmeldeunterlagen. Sie können diese auch telefonisch anfordern.
| | | SVA Basel-Landschaft Informationsstelle AHV/IV
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Anmelden in Reinach (Wohnsitz anmelden) Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen?
Wir heissen Sie herzlich willkommen in Reinach. Haben Sie daran gedacht, sich bei Ihrer ehemaligen Wohngemeinde abzumelden?
Wenn ja, muss Ihre Anmeldung bei uns innert 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, benötigen wir folgende Unterlagen. Ein Zuzug kann auch Online erfolgen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf dem Onlineportal eUmzugCH. Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger
- Abmeldebescheinigung
- Bei Zuzug aus dem Ausland: amtliches Dokument, das Auskunft über den Zivilstand gibt (Heimatschein, Personenstandsausweis, Heiratsurkunde, Familienbüchlein, Gerichtsurteil o. Ä.)
- Sorgerechtsregelung bei Geschiedenen mit minderjährigen Kindern, bei geteiltem Sorgerecht das Einverständnis (schriftlich) der/des nicht zuziehenden Partnerin/Partners inkl. ID-Kopie
- Krankenversicherungsnachweis (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice)
- Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin bei Untermiete
- Für Liegenschaftsbesitzer: Bitte Grundbuchauszug oder Kaufvertrag mitnehmen
Ausländische Staatsangehörige Zuzug innerhalb der Schweiz:
- Abmeldebescheinigung
- Reisepass
- Ausländerausweis
- Amtliches Dokument, das Auskunft über den Zivilstand gibt (Heiratsurkunde, Gerichtsurteil o. Ä.)
- Krankenversicherungsnachweis (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice)
- Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin bei Untermiete
- Für Liegenschaftsbesitzer: Bitte Grundbuchauszug oder Kaufvertrag mitnehmen
- Sorgerechtsregelung bei Geschiedenen mit minderjährigen Kindern, bei geteiltem Sorgerecht das Einverständnis (schriftlich) der/des nicht zuziehenden Partnerin/Partners inkl. ID-Kopie
- Amtliches Dokument, das Auskunft über die korrekte Namensführung der Eltern gibt z. B. Geburtsurkunde
Ausländische Staatsangehörige Zuzug vom Ausland:
- Abmeldebescheinigung (Zuzug Europa)
- Zusicherung des Amt für Migration, Visum (für Personen aus einem Drittstaat)
- Gültiger Reisepass
- Geburtsurkunde in Englisch/Deutsch/Französisch
- Krankenversicherungsnachweis (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice) - innert 3 Monaten seit Zuzug in die Schweiz vorzuweisen
- Wenn erwerbstätig: Arbeitsvertrag, resp. aktuelle Arbeitsbestätigung
- Amtliches Dokument, das Auskunft über den Zivilstand gibt (Heiratsurkunde, Familienbüchlein, Gerichtsurteil o. Ä.)
- Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin bei Untermiete
- Sorgerechtsregelung bei Geschiedenen mit minderjährigen Kindern, bei geteiltem Sorgerecht das Einverständnis (schriftlich) der/des nicht zuziehenden Partnerin/Partners inkl. ID-Kopie
- Amtliches Dokument, das Auskunft über die korrekte Namensführung der Eltern gibt z. B. Geburtsurkunde
Wochenaufenthalter:
- Heimatausweis oder Niederlassungsbescheinigung (erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
- Amtlicher Personalausweis (IDK, Pass, Ausländerausweis)
- Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers / der Eigentümerin bei Untermiete
- Fragebogen über Wochenaufenthalt plus die darauf aufgeführten Unterlagen (siehe pdf-Dokument unten folgend unter "Dokumente")
Die Anmeldung durch eine Drittperson (Firma, Verwandter, Bekannter) ist nur mit einer Vollmacht möglich. Untenstehend finden Sie ein entsprechendes Formular, welches Sie verwenden können. Hundehaltung und -gebühren
Wegleitung Hundeanmeldung
Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde registrieren zu lassen. Anmeldungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug oder Anschaffung eines Hundes bei der Gemeindeverwaltung vorzunehmen. Weitere Informationen sind auch zu finden auf der Webseite der Hundefachstelle des Kantons-Basellandschaft. | Stadtbüro: Wochenaufenthalt Antrag
| | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
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Auslandaufenthalte in der Schweiz abmelden Sollten Sie ins Ausland wegziehen, ist eine persönliche Abmeldung im Stadtbüro erforderlich. | | | Hier finden Sie die Öffnungszeiten des Stadbüros
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Ausländischen Führerausweis umschreiben Wenn Sie Ihren ausländischen Führerausweis umschreiben wollen, können Sie das entsprechende Gesuchsformular im Stadtbüro beziehen. Nachdem Sie Ihre Personalien auf dem Gesuch eingetragen haben, lassen Sie diese bei uns bestätigen. Die Dienstleistung kostet CHF 10. Mitbringen: Gültigen Ausweis (Original-Führerausweis, Passfoto, Ausländerausweis) | | | Hier finden Sie die Öffnungszeiten des Stadtbüros
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Beglaubigung Beglaubigungen von Unterschriften oder Fotokopien können Sie am Schalter des Stadtbüros vornehmen lassen. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis (Pass/Identitätskarte) mit. Bei beglaubigten Fotokopien benötigen wir das Originaldokument. - Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: CHF 20.00
- Gebühr für Beglaubigung Original/Kopie: CHF 10.00
| | | Hier finden Sie die Öffnungszeiten des Stadtbüros
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Drittmeldepflicht Gemäss Anmeldungs- und Registergesetz BL (ARG) gilt für Personen die in eigenem oder fremdem Namen meldepflichtigen Personen Räumlichkeiten vermieten oder die meldepflichtige Personen bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen eine Meldepflicht gegenüber der Gemeinde innert 14 Tagen.
Sie finden dazu weiter unten ein Meldeformular.
Bitte weisen Sie die Personen, welche zu-, um- oder wegziehen, darauf hin, dass diese sich gemäss ARG auch persönlich bei der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen melden müssen. | | | Drittmeldepflicht - Formular
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Ergänzungsleistungen beantragen Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen und unsicher sind, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben, fragen Sie im Stadtbüro der Gemeinde Reinach. Hier erhalten Sie auch die Anmeldeunterlagen. Sie können diese auch telefonisch anfordern. | | | Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
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Häckseldienst anmelden Wer den Häckseldienst benötigt, muss dies spätestens bis am Vortag um 11.30 Uhr anmelden. Das Häckselgut sollte mindestens 0.5 m3 umfassen, mindestens 50cm lang und maximal 15cm dick sein. Das zu häckselnde Material ist gut von der Strasse sichtbar auf der eigenen Parzelle (angrenzend zum Trottoirrand) so zu platzieren, dass die Zufahrt des Häckselfahrzeuges bis zum Häckselgut gewährleistet ist. Das gehäckselte Material wird nicht abgeführt. Der Häckseldienst ist kostenlos. Anmeldung via Telefon 061 511 60 00 oder mit dem Online-Formular: Häckseldienst-Anmeldung | | | Daten Häckseldienst
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Heimatausweis bestellen Ein Heimatausweis wird bei einem auswärtigen Aufenthaltsstatus oder zur Eröffnung einer Einzelfirma in Reinach (bei auswärtigem Wohnsitz) benötigt. Der Heimatausweis kann persönlich im Stadtbüro bestellt werden oder via Online-Formular (Bezahlung mit Kreditkarte), Link siehe unten. Gebühr: CHF 20. Kontakt: Stadtbüro | | | Heimatausweis online bestellen
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Heimatschein Ein Heimatschein kann nur beim Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden. | | | Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes
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Lebensbescheinigung Die Lebensbescheinigung muss persönlich am Schalter des Stadtbüros beglaubigt werden. Bitte bringen Sie einen Ausweis (ID-Karte oder Pass) mit. Gebühr: CHF 10. | | | Öffnungszeiten Stadtbüro
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Lernfahrausweis Das Gesuchsformular für die Ausstellung eines Lernfahrausweises können Sie im Stadtbüro beziehen. Nachdem Sie Ihre Personalien auf dem Gesuch eingetragen haben, lassen Sie diese bei uns bestätigen. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit (ID, Pass). Gebühr: CHF 10. | | | Öffnungszeiten Stadtbüro
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Pass und Identitätskarte Falls Sie eine neue Identitätskarte brauchen, müssen Sie persönlich im Stadtbüro vorbeikommen.
(Für Unmündige oder Personen unter umfassender Beistandschaft braucht es eine Einwilligungserklärung zur Ausweisbestellung. Diese finden Sie unten unter "Dokumente".)
Mitbringen: Alte Identitätskarte (falls vorhanden) Bei Ausweisverlust / Diebstahl: Bei Diebstahl / Verlust erstatten Sie eine Anzeige bei der Kantonspolizei. Diese Diebstahl- bzw. Verlustanzeige müssen Sie dem Stadtbüro bei der Antragerstellung abgeben. Foto: - Das Foto kann im Stadtbüro erstellt werden (ab 3. Lebensjahr) (keine Fotoaushändigung). Gebühr: CHF 10.—.
- Wenn ein Foto selber mitgebracht wird, muss auf folgende Norm geachtet werden: Format 35 x 45 mm ohne Rand, Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mind. 29 mm, höchstens 34 mm, gerade Kopfhaltung, gerader Blick, nicht lachen, Rand um Kopf ca. 5mm, farbig od. schwarz-weiss, heller neutraler Hintergrund, Serienfoto (kein Privatfoto), nicht älter als 1 Jahr, Frontansicht (ohne Kopfbedeckung, ohne Sonnenbrille).
Gebühren (inkl. Einschreibegebühr): Erwachsene CHF 70, Kinder / Jugendliche CHF 35.
Gültigkeit: Ab Geburt bis 18. Altersjahr: 5 Jahre, ab 18. Altersjahr: 10 Jahre
Hinweis: Einen Pass und ein Kombiangebot (ID-Karte und Pass zusammen) könnnen nur im Passbüro Basel-Stadt oder Passbüro Liestal beantragt werden. Das Stadtbüro der Gemeinde Reinach stellt nur ID-Karten aus. Bitte separaten Hinweis unter „Biometrischer Pass“ beachten.
Ausweisunterzeichnung: Kinder ab 7 Jahren (je nach Eignung) unterschreiben ihre Identitätskarte selber.
Einwilligungserklärung bei minderjährigen Kindern: Einwilligungserklärung muss mitgebracht werden. Ausnahme: bei verheirateten Eltern / verwitweter Elternteil. Kind/er/Jugendliche unter 18 Jahren müssen von mindestens einem Elternteil/gesetzliche Vertretung begleitet werden) Bearbeitungsdauer: Innerhalb von ca. 7 Arbeitstagen wird die ID-Karte eingeschrieben an den/die Antragsteller/in versandt. Auf Wunsch können Sie die ID-Karte beim Stadtbüro selbst abholen. Hinweis zum Passbüro Basel-Stadt: Seit 1. Juli 2020 können Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft im Passamt an der Spiegelgasse 6 in Basel ihre biometrischen Daten erfassen und sich einen Pass oder ein Kombi Pass/ID ausstellen lassen. Schweizerinnen und Schweizer aus dem Kanton Basel-Stadt haben im Gegenzug die Möglichkeit, dies im Passbüro in Liestal zu tun. Die Antragsaufnahme erfolgt jedoch über das Passbüro im Wohnsitzkanton. Wer nur eine ID benötigt, muss dies weiterhin in Reinach ausschliesslich im Stadtbüro an der Hauptstrasse beantragen. Ausserhalb der Öffnungszeiten kann vorab ein Termin vereinbart werden. Weitere Infos. | Stadtbüro: Einwillungserklärung für Kinder und Unmündige
| | Pass und Identitätskarte Passbüro Basel-Landschaft
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Wohnsitzbestätigung (Niederlassungsausweis) Die Niederlassungsbestätigung kann persönlich im Stadtbüro oder mit dem Online-Formular bestellt werden. Gebühr: CHF 20. | | | Onlineformular Wohnsitz bestätigen lassen (Niederlassungsbestätigung)
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Bestattung: Diverse Dienstleistungen Das Bestattungsbüro ist täglich von 8.30-11.30 Uhr geöffnet. Termine ausschliesslich auf telefonische Voranmeldung. An Wochenenden und Feiertagen wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. | Alter: Mein Wille zählt - Was ist vorzutreffen Todesfall: Bestattungswunsch Todesfall: Leitfaden für Todesfälle
| | zur Vorsorge- und Nachlassplanung Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Meldung eines Todesfalls Melden Sie einen Todesfall via Online-Formular oder im Bestattungsbüro der Gemeinde Reinach an. Auch Auswärtige können jemanden in Reinach bestatten lassen. Lesen Sie dazu das Reglement. Das Bestattungsbüro ist täglich von 8.30-11.30 Uhr geöffnet. Termine ausschliesslich auf telefonische Voranmeldung. An Wochenenden und Feiertagen wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. | Todesfall: Leitfaden für Todesfälle
| | Onlineformular für die Meldung eines Todesfalls
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Todesschein bestellen Für eine amtliche Todesbescheinigung wenden Sie sich bitte ans Zivilstandsamt des Sterbeorts. | Todesfall: Leitfaden für Todesfälle
| | Weitere Infos zum Thema auf der Website des Kantons Basel-Landschaft
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Gestaltung von Grabmälern Grabsteine wie auch die Beschriftung von Urnennischenwänden sind in Reinach bewilligungspflichtig. Es bestehen Vorschriften bezüglich Dimensionen, Gestaltung und Zeitpunkt des Setzens von Grabmälern. Für die Erstellung eines Grabmals können Sie einen Steinmetz Ihrer Wahl beauftragen, der seinerseits auf der Verwaltung eine Bewilligung dafür einholen muss.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Anderhalden MirjamPosition: Administration Werkhof Strassen / Bestattungen Pfeffingerstrasse 3, 4153 Reinach | | | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Zivilstandsänderungen Für die Angabe einer Zivilstandsänderung von Personen aus der Gemeinde Reinach ist das Zivilstandsamt in Arlesheim, Kirchgasse 5, Tel. 061 552 45 00 zuständig. In folgenden zivilstandsrelevanten Fällen bitten wir Sie, das Stadtbüro zu informieren: - Handelt es sich um eine Heirat im Ausland und beide Ehepartner sind ausländische Staatsangehörige, muss dem Stadtbüro eine Kopie des ausländischen Familienbüchleins sowie des ausländischen Ehescheins zugestellt werden.
- Wenn Sie und Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner vereinbaren, sich auf freiwilliger Basis zu trennen, müssen Sie dies dem Stadtbüro unter Angabe der neuen Adresse(n) und des Trennungsdatums mitteilen. Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner lassen uns ausserdem ihre Ausländerausweise zur Adressänderung zukommen.
- Wird eine gerichtliche Trennung Ihrer Ehe verfügt, müssen Sie dies dem Stadtbüro unter Angabe der neuen Adresse(n) mitteilen. Zudem benötigen wir eine Kopie der gerichtlichen Trennungsverfügung. Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner lassen uns ausserdem ihre Ausländerausweise zur Adressänderung zukommen.
| | | Zivilstandesamt Basel-Landschaft
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Erklärung gemeinsame elterliche Sorge | Stadtbüro: Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger
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Erklärung alleinige elterliche Sorge | Stadtbüro: Erklärung über die alleinige elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger
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Wochenaufenthalt Bitte füllen Sie für Ihren Wochenaufenthalt in Reinach dieses Formular aus. | Stadtbüro: Wochenaufenthalt Antrag
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Bestattungswunsch Jeder Todesfall muss gemeldet werden. Dies können Sie direkt im Bestattungsbüro im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 tun. Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit: - Ärztliche Todesbescheinigung
- Familienbüchlein (für Ausländer: Pass und Ausländerausweis)
Anmeldung eines Todesfalles ausserhalb von Reinach Die Anmeldung eines Todesfalls ausserhalb Reinachs können Sie auf dem Zivilstandsamt des Sterbeortes vornehmen. Sie benötigen hierzu dieselben oben erwähnten Dokumente. | Alter: Mein Wille zählt - Was ist vorzutreffen Todesfall: Bestattungswunsch Todesfall: Leitfaden für Todesfälle
| | Es ist auch möglich, einen Todesfall mit diesem Online-Formular zu melden. Einfach alles ausfüllen und die notwendigen Dokumente hochladen. Infos zur Patientenverfügung Formulare und Infos zur Patientenverfügung und zum Vorsorgeauftrag
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